Führerausweis

Um in der Schweiz Auto oder Motorrad fahren zu dürfen, benötigt man einen gültigen Führerausweis. Ausländische Führerausweise müssen nach dem Zuzug in die Schweiz umgewandelt werden.

Ausländischer Führerausweis

Wer in die Schweiz zieht und bereits einen Führerausweis besitzt, muss diesen innerhalb von 12 Monaten in einen Schweizer Führerausweis umwandeln lassen. Dazu muss ein Gesuch beim kantonalen Strassenverkehrsamt eingereicht werden. Je nach Land, aus dem der Führerausweis stammt, gelten andere Bestimmungen für die Umwandlung. Es kann sein, dass eine Prüfungsfahrt nötig ist, oder dass die Fahrerin oder der Fahrer die Schweizer Theorieprüfung ablegen muss. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern erteilt weitere Auskünfte.

Führerprüfung

Um in der Schweiz einen Führerausweis zu erwerben, ist eine Prüfung notwendig. Die Führerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zur Prüfung zugelassen sind nur Personen, die über 18 Jahre alt sind. Die theoretische Prüfung kann im Kanton Luzern in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch abgelegt werden. Über die Voraussetzungen und den genauen Ablauf informiert das Strassenverkehrsamt. Für das Fahren von Lastwagen, Bussen und Taxis sind besondere Prüfungen nötig.

Sprache/Language

Mobilität

Wichtige Adressen

Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern

Führerzulassung

Arsenalstrasse 45

6010 Kriens

Standort


Telefon
041 318 18 22

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